Zum Inhalt springen
Kosten & Kasse

Kostenvoranschlag für Hörgeräte verstehen

Redaktion HörviaStand: Oktober 20266 Min. Lesezeit

Ein Kostenvoranschlag für Hörgeräte zeigt, was die Versorgung kostet und wer was bezahlt. Gesetzlich Versicherte sollten darauf achten, dass der Anteil der Krankenkasse, die gesetzliche Zuzahlung und eine mögliche Aufzahlung getrennt ausgewiesen sind. Außerdem muss Ihnen der Hörakustiker eine geeignete Versorgung ohne Aufzahlung anbieten und das dokumentieren.

Wofür der Kostenvoranschlag da ist

Für gesetzlich Versicherte reicht der Hörakustiker den Kostenvoranschlag meist direkt bei der Krankenkasse ein. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist er die Grundlage, um vor dem Kauf eine Zusage der Versicherung einzuholen. In beiden Fällen ist er für Sie ein wichtiges Dokument, um Angebote zu vergleichen.

Die typischen Positionen

  • Hörgeräte: Hersteller, Modell und Bauform, je Seite.
  • Ohrpassstück oder Otoplastik: bei Bedarf individuell gefertigt.
  • Dienstleistung und Versorgungspauschale: Anpassung, Einweisung, Nachsorge, Service und Reparaturen während der Nutzungsdauer. Bei Kassenversorgungen ist das meist pauschal geregelt.
  • Zubehör: etwa Ladeschale, TV-Adapter oder Fernbedienung, wenn gewünscht.
  • Anteil der Krankenkasse: bis zum Festbetrag oder zum vertraglich vereinbarten Preis.
  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hörgerät nach derzeitigem Stand.
  • Aufzahlung: der Betrag, den Sie freiwillig für eine Versorgung über das Notwendige hinaus tragen.

Die Höhe der Festbeträge und die Regeln zur Zuzahlung erklärt der Beitrag Festbetrag und Zuzahlung.

Wie gut hören Sie gerade? Der kostenlose Online-Hörtest dauert etwa sechs Minuten. Ihr Ergebnis besprechen Sie auf Wunsch im kostenlosen Erstgespräch per Video, unverbindlich und ohne Verkauf.
Kostenloses Erstgespräch anfragen → Hörtest machen

Ihr Recht auf eine Versorgung ohne Aufzahlung

Nach § 127 SGB V muss der Hörakustiker Sie vor der Versorgung beraten, welche Hörgeräte für Sie geeignet und notwendig sind. Dazu gehört eine Versorgung ohne Mehrkosten. Die Beratung wird dokumentiert. Wenn Sie sich für ein teureres Gerät entscheiden, unterschreiben Sie in der Regel eine Erklärung über die Mehrkosten. Lassen Sie sich davon eine Kopie geben.

Worauf Sie achten sollten

  • Ist die aufzahlungsfreie Versorgung genannt, und haben Sie sie getestet?
  • Sind Kassenanteil, Zuzahlung und Aufzahlung getrennt und je Seite ausgewiesen?
  • Ist klar, was die Aufzahlung konkret bringt, etwa Akku, Bluetooth oder bessere Verarbeitung im Lärm?
  • Welche Leistungen sind für die Nutzungsdauer enthalten, welche nicht?
  • Gibt es eine Verlustgarantie oder eine Herstellergarantie, und wie lange?
  • Wie lange gilt der Kostenvoranschlag?

Zwei Angebote vergleichen

Sie dürfen Kostenvoranschläge von verschiedenen Betrieben einholen. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Endbetrag. Achten Sie darauf, ob es um dieselbe Technikstufe geht, welche Leistungen enthalten sind und wie der Betrieb Nachsorge und Erreichbarkeit regelt. Ein etwas höherer Preis kann sich lohnen, wenn Sie dafür mehr Betreuung erhalten. Umgekehrt muss eine hohe Aufzahlung gut begründet sein.

Wenn die Kasse mehr zahlen soll

Verstehen Sie nachweislich nur mit einem teureren Gerät ausreichend, können Sie bei Ihrer Kasse eine höhere Kostenübernahme beantragen, bevor Sie kaufen. Dafür brauchen Sie dokumentierte Vergleichsmessungen aus dem Probetragen. Der Beitrag Festbetrag und Zuzahlung erklärt die Rechtslage.

Private Versicherung und Beihilfe

Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor dem Kauf ein und warten Sie die schriftliche Zusage ab. So vermeiden Sie Überraschungen. Hinweise dazu im Beitrag Hörgeräte bei privater Versicherung und Beihilfe.

Eigenanteil grob einschätzen

Mit unserem Zuzahlungsrechner bekommen Sie in wenigen Sekunden einen Richtwert für Ihren Eigenanteil. Den Kostenvoranschlag Ihres Betriebs ersetzt er nicht, er hilft aber, Zahlen einzuordnen. Im kostenlosen Online-Erstgespräch können wir Ihren Kostenvoranschlag gemeinsam durchgehen.

Ein Beispiel ohne Zahlen

Stellen Sie sich zwei Angebote für beide Ohren vor. Angebot A ist eine Versorgung ohne Aufzahlung: Die Kasse zahlt bis zum Festbetrag, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung je Gerät. Angebot B enthält Geräte einer höheren Technikstufe mit Akku und Bluetooth. Hier zahlt die Kasse denselben Anteil, Sie tragen zusätzlich eine Aufzahlung je Seite. Ein guter Kostenvoranschlag zeigt beide Varianten nebeneinander, so dass Sie genau sehen, was der Unterschied kostet und was er bringt.

Begriffe, die oft verwechselt werden

  • Zuzahlung: gesetzlich festgelegter Eigenanteil je Hilfsmittel.
  • Aufzahlung oder Mehrkosten: freiwilliger Betrag für eine Versorgung über das Notwendige hinaus.
  • Eigenanteil: Summe aus Zuzahlung und Aufzahlung, also alles, was Sie selbst zahlen.
  • Festbetrag: Höchstbetrag, den die Kasse für eine Standardversorgung übernimmt.

Weitere Begriffe erklärt unser Hör-Lexikon.

Belege aufbewahren

Bewahren Sie Kostenvoranschlag, Mehrkostenerklärung, Rechnung und Zahlungsbelege zusammen auf. Sie brauchen sie für die Steuererklärung, für Versicherungen und bei Fragen zur Gewährleistung. Ob sich Ihr Eigenanteil steuerlich auswirkt, lesen Sie im Beitrag Hörgeräte von der Steuer absetzen.

Häufige Fragen

Muss der Hörakustiker ein Gerät ohne Aufzahlung anbieten?

Ja. Er muss Sie zu einer geeigneten Versorgung ohne Mehrkosten beraten. Die Beratung wird dokumentiert.

Darf ich mehrere Kostenvoranschläge einholen?

Ja. Vergleichen Sie dabei Technikstufe, enthaltene Leistungen und Nachsorge, nicht nur den Preis.

Was ist die Versorgungspauschale?

Der Teil der Kassenleistung, der Anpassung, Service und Reparaturen während der Nutzungsdauer abdeckt.

Muss ich die Mehrkostenerklärung sofort unterschreiben?

Nein. Sie können um Bedenkzeit bitten und sich eine Kopie geben lassen.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Quellen

  1. SGB V § 127: Verträge und Beratungspflicht: www.gesetze-im-internet.de
  2. SGB V § 33: Hilfsmittel: www.gesetze-im-internet.de
  3. SGB V § 61: Zuzahlungen: www.gesetze-im-internet.de
  4. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (gültig seit 1. April 2022): www.gkv-spitzenverband.de
  5. Bericht zum 8. Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands (Daten 2025): ostechnik.de

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.

HörtestKostenloses Erstgespräch