Was zahlt die Kasse? Klar erklärt.
Die wichtigsten Regeln für gesetzlich Versicherte. Für Privatversicherte gibt es eine eigene Seite.
Mit einer Verordnung vom HNO-Arzt übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag je Hörgerät. Damit gibt es immer eine Versorgung ohne Aufzahlung. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung von derzeit höchstens 10 € je Hörgerät. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Obergrenze nach aktueller Gesetzeslage auf 15 €. Wer mehr Komfort möchte, zahlt die Differenz selbst.
So läuft es ab
- Online-Hörtests als erste Orientierung.
- Termin beim HNO-Arzt für Untersuchung und Verordnung.
- Meisterbetrieb: ausführlicher Hörtest, Beratung, Probetragen, Kostenvoranschlag.
- Der Meisterbetrieb rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Was Versicherte aufzahlen
Laut Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands haben sich im Jahr 2025 rund 43 % der gesetzlich Versicherten für eine Versorgung mit Aufzahlung entschieden, im Durchschnitt 1.657 €. Häufige Gründe sind besseres Sprachverstehen im Lärm, Akku, Bluetooth und eine besonders kleine Bauform. Quelle
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Häufige Fragen
Brauche ich eine Verordnung?
Für den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ja. Die Hörgeräteverordnung stellt in der Regel ein HNO-Arzt aus, nachdem er Ihr Gehör untersucht hat.
Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Kasse übernimmt einen Festbetrag je Hörgerät, der Gerät und Versorgung durch den Hörakustiker abdeckt. Damit sind Hörgeräte ohne Aufzahlung möglich. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von derzeit höchstens 10 € je Hörgerät, ab 2027 nach aktueller Gesetzeslage höchstens 15 €.
Wie oft gibt es neue Hörgeräte?
Für Erwachsene in der Regel nach sechs Jahren. Hat sich das Gehör deutlich verändert, ist eine neue Versorgung auch früher möglich, wenn der Arzt sie verordnet.
Was ist mit Reparaturen und Batterien?
Reparaturen während der Nutzungsdauer sind über die Versorgungspauschale meist abgedeckt. Batterien oder den Strom für Akkus zahlen Erwachsene in der Regel selbst.
Muss ich aufzahlen?
Nein. Jeder Vertragspartner der Krankenkassen muss Ihnen mindestens ein geeignetes Hörgerät ohne Aufzahlung anbieten. Eine Aufzahlung ist Ihre freie Entscheidung, etwa für mehr Komfort oder eine kleinere Bauform.
Bereit für den nächsten Schritt?
Im kostenlosen Online-Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und nennen Ihnen passende Meisterbetriebe in Ihrer Nähe.