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Private Versicherung und Beihilfe

Privat versichert? So klappt die Erstattung.

Tarif, Kostenvoranschlag und Beihilfe: worauf Sie achten sollten.

Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Manche Tarife zahlen einen Höchstbetrag je Hörgerät, andere einen Prozentsatz der Kosten, wieder andere begrenzen, wie oft neue Geräte erstattet werden.

Unsere Empfehlung

  1. Eine Verordnung vom HNO-Arzt holen, auch wenn Ihr Tarif sie nicht ausdrücklich verlangt.
  2. Einen Kostenvoranschlag vom Meisterbetrieb einholen.
  3. Den Kostenvoranschlag vor dem Kauf bei der Versicherung einreichen und die schriftliche Zusage abwarten.

Beihilfe

Beamtinnen und Beamte erhalten für Hörgeräte Beihilfe nach den Regeln ihres Dienstherrn, häufig mit Höchstbeträgen je Ohr. Den verbleibenden Anteil übernimmt meist die private Krankenversicherung im Rahmen des Tarifs.

Meisterbetriebe kennen die gängigen Abläufe und helfen beim Antrag.

Bereit für den nächsten Schritt?

Im kostenlosen Online-Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und nennen Ihnen passende Meisterbetriebe in Ihrer Nähe.

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