Ehrliche Antworten.
Alles Wichtige zu Hörvia, Hörtests, Kosten und Datenschutz.
Was ist Hörvia?
Hörvia ist ein kostenloser Vermittlungsservice für Hörakustik. Sie starten mit Hörtests online und einem Erstgespräch per Video. Danach vermitteln wir Sie an einen Hörakustik-Meisterbetrieb in Ihrer Nähe, der Sie versorgt. Hörvia ist ein Angebot der Mertbach e.K. aus Essen.
Wer versorgt mich mit Hörgeräten?
Immer ein Hörakustik-Meisterbetrieb vor Ort. Der Betrieb misst Ihr Gehör, berät Sie, passt die Hörgeräte an, rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab und betreut Sie über die Jahre. Hörvia verkauft keine Hörgeräte und ist nicht Ihr Vertragspartner für die Versorgung.
Was kostet mich Hörvia?
Nichts. Hörtests, Erstgespräch und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Hörvia erhält für eine erfolgreiche Vermittlung eine Vergütung vom jeweiligen Meisterbetrieb.
Zahlt meine Krankenkasse?
Mit einer ärztlichen Verordnung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit einem Festbetrag. Jeder Vertragspartner der Kasse muss Ihnen eine Versorgung ohne Aufzahlung anbieten. Dann zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von derzeit höchstens 10 € je Hörgerät, ab 2027 nach aktueller Gesetzeslage höchstens 15 €.
Kann ich Hörgeräte vor dem Kauf testen?
Ja. Beim Meisterbetrieb tragen Sie Hörgeräte zur Probe in Ihrem eigenen Alltag, bevor Sie sich entscheiden. Viele Betriebe bieten auch Hausbesuche an.
Wie läuft das Online-Erstgespräch ab?
Sie senden uns Ihre Anfrage, wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags mit Terminvorschlägen und einem Link. Das Gespräch dauert etwa 20 Minuten und läuft per Video im Browser, ohne Installation. Wir sprechen über Ihren Alltag, Ihre Testergebnisse und die nächsten Schritte.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Testergebnisse bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie selbst mitschicken. Angaben zu Ihrem Gehör sind Gesundheitsdaten. Wir verarbeiten sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, speichern sie auf Servern in Frankfurt am Main und geben sie erst an einen Meisterbetrieb weiter, wenn Sie ihn ausgewählt haben.
Kann ich auch für meine Eltern anfragen?
Ja. Im Formular wählen Sie „für meine Mutter oder meinen Vater“. Am Erstgespräch können Sie gemeinsam teilnehmen, auch von unterschiedlichen Orten aus. Bitte fragen Sie nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person an.
Ersetzen die Online-Hörtests einen Arztbesuch?
Nein. Ohne kalibrierte Messtechnik liefern Online-Tests eine Orientierung, keinen Befund. Bei plötzlichem Hörverlust, Schmerzen, Ausfluss, Schwindel oder einseitigen Beschwerden gehen Sie bitte direkt zum HNO-Arzt.
Wer steckt hinter Hörvia?
Hörvia wird von der Mertbach e.K. betrieben, Alfredstraße 81, 45130 Essen. Alle Angaben finden Sie im Impressum.
Bin ich nach dem Erstgespräch zu etwas verpflichtet?
Nein. Das Erstgespräch ist eine Beratung, kein Verkauf. Ob und wann Sie einen Meisterbetrieb besuchen, entscheiden Sie allein.
Ich habe schon Hörgeräte, bin aber unzufrieden. Hilft Hörvia auch dann?
Ja. Oft liegt es an der Einstellung oder am Sitz. Im Erstgespräch klären wir, was Sie stört, und nennen Ihnen auf Wunsch einen Meisterbetrieb für eine Überprüfung.
Brauche ich eine Verordnung?
Für den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ja. Die Hörgeräteverordnung stellt in der Regel ein HNO-Arzt aus, nachdem er Ihr Gehör untersucht hat.
Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Kasse übernimmt einen Festbetrag je Hörgerät, der Gerät und Versorgung durch den Hörakustiker abdeckt. Damit sind Hörgeräte ohne Aufzahlung möglich. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von derzeit höchstens 10 € je Hörgerät, ab 2027 nach aktueller Gesetzeslage höchstens 15 €.
Wie oft gibt es neue Hörgeräte?
Für Erwachsene in der Regel nach sechs Jahren. Hat sich das Gehör deutlich verändert, ist eine neue Versorgung auch früher möglich, wenn der Arzt sie verordnet.
Was ist mit Reparaturen und Batterien?
Reparaturen während der Nutzungsdauer sind über die Versorgungspauschale meist abgedeckt. Batterien oder den Strom für Akkus zahlen Erwachsene in der Regel selbst.
Muss ich aufzahlen?
Nein. Jeder Vertragspartner der Krankenkassen muss Ihnen mindestens ein geeignetes Hörgerät ohne Aufzahlung anbieten. Eine Aufzahlung ist Ihre freie Entscheidung, etwa für mehr Komfort oder eine kleinere Bauform.
Bereit für den nächsten Schritt?
Im kostenlosen Online-Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und nennen Ihnen passende Meisterbetriebe in Ihrer Nähe.