Hör-Lexikon
Fachbegriffe, einfach erklärt.
43 Begriffe von Audiogramm bis Zuzahlung.
- Audiogramm
- Grafische Darstellung der Hörschwelle für verschiedene Tonhöhen, getrennt für jedes Ohr. Das rechte Ohr wird meist mit einem Kreis, das linke mit einem Kreuz eingetragen.
- Audiometrie
- Oberbegriff für Hörtests, mit denen das Gehör gemessen wird, etwa Tonaudiometrie und Sprachaudiometrie.
- Audiotherapie
- Begleitung von Menschen mit Hörverlust oder Tinnitus beim Umgang mit dem Hören im Alltag.
- Auracast
- Bluetooth-Technik, mit der ein Sender Ton an viele Empfänger gleichzeitig übertragen kann, etwa in Vortragssälen. Neuere Hörgeräte können sie nutzen.
- Beidohrige Versorgung
- Versorgung beider Ohren mit Hörgeräten. Sie hilft beim Richtungshören und beim Verstehen im Lärm.
- Bluetooth-Streaming
- Übertragung von Telefon, Fernsehton oder Musik direkt in die Hörgeräte.
- Cochlea
- Die Hörschnecke im Innenohr. Hier wandeln Haarsinneszellen Schall in Nervensignale um.
- Cochlea-Implantat
- Elektronische Hörprothese für Menschen, denen Hörgeräte nicht mehr ausreichend helfen. Sie wird operativ eingesetzt.
- Dezibel
- Maßeinheit für den Schallpegel, abgekürzt dB. Zehn Dezibel mehr werden etwa als doppelt so laut empfunden.
- Eigenanteil
- Betrag, den Sie für Hörgeräte selbst zahlen: die gesetzliche Zuzahlung und gegebenenfalls eine freiwillige Aufzahlung.
- Festbetrag
- Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für eine Hörgeräteversorgung übernimmt. Er deckt Gerät und Leistungen des Hörakustikers ab.
- Frequenz
- Tonhöhe, gemessen in Hertz. Tiefe Töne haben niedrige, hohe Töne hohe Frequenzen.
- Gehörgang
- Der Weg vom äußeren Ohr bis zum Trommelfell.
- HdO
- Hinter-dem-Ohr-Hörgerät. Die Technik sitzt hinter der Ohrmuschel, der Klang gelangt über einen Schlauch ins Ohr.
- Hertz
- Maßeinheit der Frequenz, abgekürzt Hz. Für das Sprachverstehen ist besonders der Bereich von etwa 250 bis 8.000 Hertz wichtig.
- HNO-Arzt
- Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Er untersucht das Gehör, stellt Diagnosen und verordnet Hörgeräte.
- Hörakustiker
- Fachkraft im Gesundheitshandwerk, die Hörgeräte auswählt, anpasst und betreut. Ein Meisterbetrieb wird von einem Hörakustikermeister geführt.
- Hörgeräteverordnung
- Ärztliche Verordnung, die Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse ist.
- Hörschwelle
- Der leiseste Pegel, bei dem ein Ton gerade noch gehört wird.
- Hörsturz
- Plötzlicher, meist einseitiger Hörverlust. Er gehört zeitnah in ärztliche Hände.
- Hörverlust
- Eingeschränktes Hörvermögen. Er wird nach Schweregrad eingeteilt, etwa leicht, mittel, schwer oder hochgradig.
- IdO
- Im-Ohr-Hörgerät, nach Maß für den Gehörgang gefertigt.
- Induktionsschleife
- Anlage, die Ton magnetisch an Hörgeräte mit T-Spule überträgt, etwa in Kirchen oder Theatern.
- Innenohrschwerhörigkeit
- Hörverlust durch Schäden im Innenohr, häufig altersbedingt oder durch Lärm. Fachbegriff: Schallempfindungsschwerhörigkeit.
- Kostenvoranschlag
- Schriftliche Aufstellung der Kosten einer Versorgung durch den Hörakustiker, wichtig vor allem für Privatversicherte.
- Lärmschwerhörigkeit
- Hörverlust durch dauerhaften oder sehr lauten Lärm.
- Mehrkosten
- Betrag über dem Festbetrag, wenn Sie sich freiwillig für mehr Ausstattung entscheiden.
- Mittelohr
- Bereich hinter dem Trommelfell mit den Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel.
- Otoplastik
- Individuell angefertigtes Ohrpassstück, etwa für HdO-Hörgeräte oder Gehörschutz.
- Pädakustik
- Hörakustik für Kinder und Jugendliche, eine eigene Zusatzqualifikation.
- Presbyakusis
- Fachbegriff für altersbedingten Hörverlust. Er beginnt meist bei den hohen Tönen.
- Probetragen
- Testphase, in der Sie Hörgeräte im eigenen Alltag ausprobieren, bevor Sie sich entscheiden.
- RIC
- Receiver in Canal, auf Deutsch Hörer im Ohr. Hörgerät mit dem Lautsprecher im Gehörgang.
- Schallleitungsschwerhörigkeit
- Hörverlust, bei dem der Schall auf dem Weg zum Innenohr behindert wird, etwa durch Ohrenschmalz oder Erkrankungen des Mittelohrs.
- Sprachaudiogramm
- Hörtest mit Wörtern oder Zahlen, oft auch im Störgeräusch.
- Störgeräuschunterdrückung
- Hörgerätefunktion, die Lärm dämpft und Sprache hervorhebt.
- T-Spule
- Empfänger im Hörgerät für Induktionsschleifen.
- Tinnitus
- Ohrgeräusch ohne äußere Schallquelle, etwa Pfeifen, Rauschen oder Brummen.
- Tonaudiogramm
- Ergebnis eines Tonhörtests: Ihre Hörschwelle für einzelne Frequenzen.
- Trommelfell
- Dünne Membran zwischen Gehörgang und Mittelohr, die durch Schall in Schwingung gerät.
- Versorgungspauschale
- Teil der Kassenleistung, der Anpassung, Service und Reparaturen während der Nutzungsdauer abdeckt.
- Wiederversorgung
- Neue Versorgung mit Hörgeräten, für gesetzlich versicherte Erwachsene in der Regel nach sechs Jahren.
- Zuzahlung
- Gesetzlicher Eigenanteil von 10 Prozent des Abgabepreises, derzeit mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hörgerät. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Grenzen nach aktueller Gesetzeslage auf 7,50 € und 15 €.