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Kosten & Kasse

Was kosten Hörgeräte 2026?

Redaktion HörviaStand: Oktober 20268 Min. Lesezeit

Für gesetzlich Versicherte sind Hörgeräte ohne Aufzahlung möglich. Dann zahlen Sie 2026 nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 € je Gerät, die Krankenkasse übernimmt den Rest bis zum Festbetrag. Wer sich für ein Gerät mit mehr Komfort entscheidet, zahlt die Differenz selbst. Nach Daten des GKV-Spitzenverbands für 2025 lag diese Aufzahlung im Schnitt bei rund 1.657 €.

Die drei Kostenbausteine

Was Sie für Hörgeräte bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  1. Der Anteil der Krankenkasse: Sie zahlt bis zum Festbetrag.
  2. Die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hörgerät. Bei Hörgeräten sind es praktisch immer 10 €.
  3. Eine mögliche Aufzahlung: Wenn Sie ein Gerät wählen, das über das Notwendige hinausgeht, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Wie hoch ist der Festbetrag?

Der GKV-Spitzenverband legt bundesweit Festbeträge für Hörhilfen fest. Seit dem 1. April 2022 gelten folgende Beträge, jeweils inklusive Mehrwertsteuer, Ohrpassstück und der Leistungen des Hörakustikers bei der Versorgung:

Versorgungein Ohrbeide Ohren
Schwerhörigkeit964,50 €1.603,81 €
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit1.024,67 €1.668,94 €

Der Festbetrag ist der Höchstbetrag, den die Kasse für eine Standardversorgung zahlt. Einzelne Kassen haben Verträge mit Hörakustikern, deren Preise davon abweichen können. Für Sie entscheidend ist: Der Hörakustiker muss Ihnen eine geeignete Versorgung ohne Aufzahlung anbieten. Mehr Hintergrund dazu im Beitrag Festbetrag und Zuzahlung erklärt.

Was ein aufzahlungsfreies Hörgerät kann

Auch Geräte ohne Aufzahlung sind digital und müssen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören laut den Vorgaben für die Festbetragsgruppen unter anderem mehrere Kanäle, mehrere Hörprogramme, Rückkopplungs- und Störgeräuschunterdrückung sowie Richtmikrofone. Für viele Menschen, die vor allem in ruhiger Umgebung und im kleinen Kreis gut verstehen möchten, ist das eine solide Versorgung.

Wofür Menschen aufzahlen

Aufzahlungen entstehen meist für zusätzlichen Komfort und für schwierige Hörsituationen:

  • bessere Sprachverarbeitung in lauter Umgebung
  • Akku statt Batterie
  • Bluetooth und Streaming von Telefon und Fernseher
  • sehr kleine oder unauffällige Bauformen
  • automatische Anpassung an wechselnde Umgebungen
  • Apps, Fernanpassung und weiteres Zubehör

Nach dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands für das Jahr 2025 entschieden sich rund 43 Prozent der gesetzlich Versicherten bei Hörhilfen für eine Versorgung mit Aufzahlung. Im Durchschnitt zahlten sie rund 1.657 € aus eigener Tasche. Das ist ein Durchschnitt über alle Fälle. Die tatsächliche Spanne reicht von wenigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro.

Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, in dem Festbetrag, Zuzahlung und Aufzahlung getrennt aufgeführt sind. Und testen Sie ein aufzahlungsfreies Gerät mit.

Laufende Kosten

  • Batterien: Für Erwachsene sind sie keine Kassenleistung. Bei Akku-Geräten entfallen sie.
  • Verbrauchsmaterial: Filter, Dome und Reinigungsmittel kosten je nach Betrieb einen kleinen Betrag oder sind im Service enthalten.
  • Reparaturen: Welche Reparaturen im Rahmen der Versorgung abgedeckt sind, ist vertraglich geregelt. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.
  • Verlust: Ein verlorenes Hörgerät ersetzt die Kasse nicht ohne Weiteres. Hier kann eine Versicherung sinnvoll sein.

Ist eine Hörgeräteversicherung sinnvoll?

Hörgeräteversicherungen decken je nach Vertrag Verlust, Diebstahl und Beschädigung ab. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Sie für Ihre Geräte aufgezahlt haben. Prüfen Sie vorher:

  • Was ist bereits abgedeckt? Manche Hersteller und Hörakustiker bieten eine Verlustgarantie für eine bestimmte Zeit an. Auch eine bestehende Hausratversicherung kann in einzelnen Fällen greifen.
  • Was zahlt die Versicherung im Schadenfall? Häufig gibt es eine Selbstbeteiligung oder einen Abzug für das Alter des Geräts.
  • Welche Fälle sind ausgeschlossen? Etwa grobe Fahrlässigkeit, Schäden durch Haustiere oder Verlust ohne Nachweis.
  • Wie lange läuft der Vertrag? Kurze Kündigungsfristen geben Ihnen Spielraum.

Bei einem aufzahlungsfreien Gerät ist der finanzielle Schaden durch Verlust überschaubarer als bei einem Gerät mit hoher Aufzahlung. Lesen Sie die Bedingungen in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

Privat Versicherte und Beihilfe

Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif. Manche Tarife zahlen einen festen Höchstbetrag, andere einen Prozentsatz. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist die Beihilfe für Hörgeräte in der Regel auf 1.500 € je Ohr begrenzt. Mehr dazu im Beitrag Hörgeräte bei privater Versicherung und Beihilfe.

Was ab 2027 neu ist

Der Bundestag hat im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Danach werden die Zuzahlungsbeträge in der gesetzlichen Krankenversicherung um 50 Prozent angehoben. Für Hilfsmittel wie Hörgeräte bedeutet das voraussichtlich eine Zuzahlung von höchstens 15 € statt 10 € je Gerät. Die neuen Beträge sollen ab 2027 gelten. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse nach dem dann gültigen Betrag.

Kosten sparen ohne Abstriche beim Hören

  • Testen Sie immer ein aufzahlungsfreies Gerät mit.
  • Überlegen Sie, welche Komfortfunktionen Sie wirklich nutzen werden.
  • Prüfen Sie, ob Sie von der Zuzahlung befreit sind.
  • Bewahren Sie alle Rechnungen auf. Aufzahlungen können steuerlich absetzbar sein. Mehr dazu im Beitrag Hörgeräte von der Steuer absetzen.

Ihren Eigenanteil abschätzen

Wie hoch Ihr persönlicher Eigenanteil ungefähr ausfällt, zeigt der kostenlose Zuzahlungsrechner mit Richtwerten für gesetzlich und privat Versicherte, für ein oder beide Ohren. Er ersetzt keinen Kostenvoranschlag, hilft aber bei der Einordnung vor dem ersten Termin.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Bis zum Festbetrag. Seit April 2022 sind das bei Schwerhörigkeit 964,50 € für ein Ohr und 1.603,81 € für beide Ohren, jeweils inklusive Ohrpassstück und Leistungen des Hörakustikers.

Gibt es Hörgeräte ohne Zuzahlung?

Ohne Aufzahlung ja. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Gerät fällt für Erwachsene aber an, außer Sie sind von Zuzahlungen befreit.

Wie viel zahlen Menschen im Schnitt für Hörgeräte dazu?

Nach dem Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands für 2025 wählten rund 43 Prozent eine Versorgung mit Aufzahlung. Sie zahlten im Schnitt rund 1.657 € selbst.

Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung?

Das hängt davon ab, wie viel Sie aufgezahlt haben und was bereits abgedeckt ist. Prüfen Sie Leistungen, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse genau.

Steigt die Zuzahlung 2027?

Der Bundestag hat 2026 beschlossen, die Zuzahlungen ab 2027 um 50 Prozent anzuheben. Für Hörgeräte heißt das voraussichtlich höchstens 15 € statt 10 € je Gerät.

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Quellen

  1. GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hörhilfen (gültig seit 1. April 2022): www.gkv-spitzenverband.de
  2. GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 13 Hörhilfen (2022): www.gkv-spitzenverband.de
  3. Bericht zum 8. Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands (Daten 2025): ostechnik.de
  4. SGB V § 33: Hilfsmittel: www.gesetze-im-internet.de
  5. SGB V § 61: Zuzahlungen: www.gesetze-im-internet.de
  6. SGB V § 127: Verträge und Beratungspflicht: www.gesetze-im-internet.de
  7. Bundesgesundheitsministerium: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026): www.bundesgesundheitsministerium.de

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.