Schwerhörigkeit am Arbeitsplatz: Rechte und Hilfen

Mit einem Hörverlust können Sie in fast jedem Beruf gut arbeiten, wenn Arbeitsplatz und Technik passen. Neben der Krankenkasse helfen je nach Situation die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und das Integrations- oder Inklusionsamt. Ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren, entscheiden grundsätzlich Sie selbst.
Typische Hürden im Berufsalltag
- Besprechungen mit vielen Teilnehmenden
- Großraumbüros mit ständigem Hintergrundlärm
- Telefon- und Videokonferenzen mit schlechter Tonqualität
- Kundengespräche an Schaltern hinter Glasscheiben
- Lärm in Werkstatt, Produktion oder auf der Baustelle
- Erschöpfung am Ende des Tages durch ständige Höranstrengung
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Grundsätzlich nein. Ein Hörverlust ist eine gesundheitliche Information, die Sie nicht offenlegen müssen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Sie Ihre Tätigkeit wegen des Hörverlusts nicht sicher ausüben können, etwa wenn Warnsignale überhört werden könnten. Viele Menschen machen gute Erfahrungen damit, offen zu sprechen. Kollegen können sich dann darauf einstellen, und Hilfen lassen sich leichter organisieren. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Hörgeräte für den Beruf
Die Grundversorgung mit Hörgeräten übernimmt die Krankenkasse bis zum Festbetrag. Brauchen Sie wegen besonderer beruflicher Anforderungen ein höherwertiges Gerät, kann ein anderer Träger für den beruflich bedingten Mehrbedarf zuständig sein:
- die Deutsche Rentenversicherung, in der Regel, wenn Sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeit haben
- die Agentur für Arbeit, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist
- die Unfallversicherung, wenn der Hörverlust Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ist
Voraussetzung ist, dass das teurere Gerät gerade für die Berufsausübung nötig ist. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Gerät kaufen. Mehr über den Festbetrag lesen Sie im Beitrag Festbetrag und Zuzahlung.
Technische Hilfen am Arbeitsplatz
- Funkmikrofone und Übertragungsanlagen für Besprechungen
- Streaming von Telefon und Computer direkt ins Hörgerät
- Telefone mit Verstärker oder Untertitelfunktion
- Lichtsignale statt akustischer Signale
- Untertitel und Mitschriften bei Videokonferenzen
- schallabsorbierende Maßnahmen im Büro
Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte kann das Integrations- oder Inklusionsamt technische Arbeitshilfen fördern. Auch Kommunikationshilfen wie Schrift- oder Gebärdensprachdolmetscher für wichtige Gespräche sind möglich. Der Integrationsfachdienst berät Beschäftigte und Arbeitgeber.
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Bei einem deutlichen Hörverlust kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der zuständigen Landesbehörde. Wie hoch der GdB ausfällt, richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und dem Hörverlust beider Ohren.
- Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert.
- Bei einem GdB von 30 oder 40 können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn Sie ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben unter anderem Anspruch auf fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr bei einer Fünftagewoche. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht die vorherige Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamts. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch für Gleichgestellte, der Zusatzurlaub nicht.
Lärm als Ursache
Wer bei der Arbeit Lärm ausgesetzt ist, hat Anspruch auf Schutz. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss der Arbeitgeber ab einem Tageslärmpegel von 80 dB(A) Gehörschutz bereitstellen, ab 85 dB(A) muss er getragen werden. Lärmschwerhörigkeit kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Mehr dazu im Beitrag Lärmschwerhörigkeit vermeiden.
Videokonferenzen und Homeoffice
Videokonferenzen können für Menschen mit Hörverlust eine Erleichterung sein, weil der Ton direkt über Kopfhörer oder Hörgeräte kommt und Gesichter gut zu sehen sind. Sie können aber auch anstrengend sein, wenn Teilnehmende ohne Kamera sprechen oder schlechte Mikrofone nutzen. Hilfreich sind feste Regeln: Kamera an, wenn möglich, Mikrofon aus, wenn man nicht spricht, und automatische Untertitel aktivieren. Viele Programme bieten außerdem eine Mitschrift an.
Tipps für Besprechungen
- Setzen Sie sich so, dass Sie möglichst viele Gesichter sehen.
- Bitten Sie darum, dass immer nur eine Person spricht.
- Lassen Sie sich Tagesordnung und Protokoll schriftlich geben.
- Nutzen Sie bei Videokonferenzen Untertitel und Kopfhörer oder Streaming.
- Planen Sie nach langen Besprechungen kurze Hörpausen ein.
Arbeitsschutz und Warnsignale
In manchen Arbeitsbereichen sind akustische Warnsignale wichtig, etwa Rückfahrwarner, Alarmanlagen oder Rufe von Kollegen. Wenn Sie diese nicht sicher hören, sprechen Sie mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt. Optische Signale, Vibrationsalarme oder angepasste Abläufe können die Sicherheit verbessern. Es geht dabei um Ihren Schutz, nicht um Ihre Eignung.
Gute Ansprechpartner
Erste Anlaufstellen im Betrieb sind die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- oder Personalrat und der Betriebsarzt. Außerhalb des Betriebs helfen die Integrations- und Inklusionsämter, die Integrationsfachdienste, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und Selbsthilfeverbände für schwerhörige Menschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter (BIH) hat eigene Informationen zur Hörbehinderung im Beruf veröffentlicht.
Ihr nächster Schritt
Gutes Hören im Beruf beginnt mit einer gut eingestellten Versorgung. Wie gut Sie im Lärm verstehen, zeigt Ihnen zur Orientierung der kostenlose Sprachtest im Störgeräusch. Ihre Fragen zu Hörgeräten für den Arbeitsalltag besprechen wir gern im Online-Erstgespräch.
Häufige Fragen
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwerhörig bin?
In der Regel nicht. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie Ihre Arbeit wegen des Hörverlusts nicht sicher ausüben können. Offenheit erleichtert aber oft Hilfen und Absprachen.
Wer zahlt ein besseres Hörgerät für den Beruf?
Für den beruflich bedingten Mehrbedarf kann die Rentenversicherung zuständig sein, sonst die Agentur für Arbeit, bei Berufskrankheiten die Unfallversicherung. Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf.
Ab welchem GdB ist man schwerbehindert?
Ab einem Grad der Behinderung von 50. Bei 30 oder 40 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Was macht das Integrationsamt bei Schwerhörigkeit?
Es kann für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte unter anderem technische Arbeitshilfen und Kommunikationshilfen fördern und berät über den Integrationsfachdienst.
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Quellen
- SGB IX § 2: Begriffsbestimmungen (Schwerbehinderung, Gleichstellung): www.gesetze-im-internet.de
- SGB IX § 208: Zusatzurlaub: www.gesetze-im-internet.de
- SGB IX § 168: Erfordernis der Zustimmung: www.gesetze-im-internet.de
- BIH: Wissensreihe Hörbehinderung im Beruf: www.bih.de
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 6: Auslösewerte: www.gesetze-im-internet.de
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.
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