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Kosten & Kasse

Hörgeräteverordnung beim HNO: Ablauf und Voraussetzungen

Redaktion HörviaStand: Oktober 20267 Min. Lesezeit

Für Ihre ersten Hörgeräte auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, in der Regel von einer HNO-Praxis. Sie wird ausgestellt, wenn der Hörtest bestimmte Werte zeigt und keine behandelbare Ursache vorliegt. Die Versorgung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.

Warum eine Verordnung nötig ist

Die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses schreibt vor: Die erstmalige Abgabe von Hörhilfen auf Kassenkosten setzt eine Verordnung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt voraus. Der Grund ist medizinisch. Vor der ersten Versorgung soll geklärt werden, warum Sie schlechter hören. Manche Ursachen lassen sich mit Medikamenten oder einer Operation behandeln.

Wer verordnen darf

Die Indikation stellt eine Fachärztin oder ein Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre dürfen nur diese Fachärzte verordnen, und zwar nur dann, wenn sie mit altersgerechten Sprachtests selbst Notwendigkeit und Erfolg prüfen können.

Welche Werte zählen

Für die beidohrige Versorgung, die Regelversorgung, müssen laut § 21 der Hilfsmittel-Richtlinie zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Tonaudiogramm: Auf dem besser hörenden Ohr beträgt der Hörverlust mindestens 30 Dezibel in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4.000 Hertz.
  2. Sprachaudiogramm: Auf dem besseren Ohr werden mit Kopfhörern im Freiburger Einsilbertest bei 65 Dezibel nicht mehr als 80 Prozent verstanden.

Für ein Hörgerät auf nur einem Ohr gelten dieselben Werte für das schlechtere Ohr. Gemessen wird in einem ruhigen Raum mit einem geprüften Audiometer. Zur Indikation gehört außerdem, dass Sie das Hörgerät bedienen können, gegebenenfalls mit Hilfe, und dass Sie es tragen möchten.

Wie Sie Ihr Audiogramm lesen, erklärt der Beitrag Audiogramm lesen.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Termin in der HNO-Praxis: Untersuchung des Ohrs, Ton- und Sprachaudiometrie, Gespräch über Ihre Beschwerden.
  2. Verordnung: Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Verordnung auf dem vorgesehenen Vordruck.
  3. Hörakustiker wählen: Sie können jeden Hörakustiker wählen, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist.
  4. Anpassung und Probetragen: Der Hörakustiker berät Sie, stellt Geräte ein und dokumentiert die Ergebnisse.
  5. Ärztliche Abnahme: Die verordnende Praxis prüft mit eigener Messung, ob die Hörgeräte den angestrebten Verstehensgewinn bringen.
  6. Abrechnung: Der Hörakustiker rechnet mit der Kasse ab. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung und eine eventuelle Aufzahlung.

Wie lange die Verordnung gilt

Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Geht der Antrag innerhalb dieser Zeit bei der Krankenkasse ein, gilt die Frist als gewahrt.

Vereinbaren Sie den ersten Termin beim Hörakustiker am besten gleich nach dem HNO-Besuch. So läuft die 28-Tage-Frist nicht unbemerkt ab.

Brauche ich bei neuen Hörgeräten wieder eine Verordnung?

Nicht immer. Nach der Hilfsmittel-Richtlinie ist bei einer Folgeversorgung eine Verordnung nur nötig, wenn eine erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Das ist insbesondere der Fall:

  • bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre
  • bei neu aufgetretenem Tinnitus
  • bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, also einem mittleren Hörverlust von mehr als 80 dB auf dem besseren Ohr

Auch wenn sich Ihr Hören plötzlich oder auf einer Seite stark verändert hat, ist ein Arztbesuch sinnvoll. Ob Ihre Krankenkasse bei einer Folgeversorgung trotzdem eine Verordnung verlangt, erfahren Sie bei der Kasse oder Ihrem Hörakustiker. Mehr dazu im Beitrag Neue Hörgeräte nach sechs Jahren.

Wenn die Werte knapp nicht reichen

Manche Menschen haben im Alltag deutliche Schwierigkeiten, erreichen die Grenzwerte der Richtlinie aber knapp nicht. Das ist frustrierend. Sprechen Sie offen an, in welchen Situationen Sie Probleme haben, besonders im Störgeräusch. Eine Kontrollmessung nach einiger Zeit kann sinnvoll sein, denn Hörverlust verändert sich. Bis dahin helfen Kommunikationstipps und technische Hilfen wie Fernsehkopfhörer oder Telefonverstärker. Für Kinder gelten zudem eigene Regeln: Bei ihnen ist eine Versorgung im begründeten Einzelfall auch bei geringgradiger Schwerhörigkeit möglich.

Was auf der Verordnung steht

Auf dem Verordnungsvordruck werden unter anderem die Diagnose, die Messergebnisse von Ton- und Sprachaudiometrie und die Art der Versorgung eingetragen, also ob ein oder beide Ohren versorgt werden sollen. Ein bestimmtes Hörgerätemodell wird in der Regel nicht verordnet. Die Auswahl erfolgt beim Hörakustiker im Rahmen des Probetragens.

So bereiten Sie den Termin vor

  • Notieren Sie, seit wann Sie schlechter hören und in welchen Situationen.
  • Bringen Sie Ihre Medikamentenliste und frühere Hörtests mit.
  • Erwähnen Sie Ohrgeräusche, Schwindel, Schmerzen oder frühere Ohrerkrankungen.
  • Sagen Sie, ob in Ihrer Familie Schwerhörigkeit vorkommt und ob Sie Lärm ausgesetzt sind.
  • Fragen Sie nach einer Kopie Ihres Audiogramms.

Wartezeit überbrücken

Termine in HNO-Praxen sind in manchen Regionen knapp. Bei plötzlichem Hörverlust sagen Sie das am Telefon ausdrücklich, dann bekommen Sie meist schneller einen Termin. Bei einem schleichenden Hörverlust können Sie die Wartezeit nutzen: mit einem Online-Hörtest zur Orientierung und mit einem kostenlosen Online-Erstgespräch, in dem wir Ihre Fragen klären und Ihnen auf Wunsch einen Hörakustik-Meisterbetrieb in Ihrer Nähe vermitteln.

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Hörgeräteverordnung gültig?

Die Versorgung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen. Geht der Antrag in dieser Zeit bei der Kasse ein, ist die Frist gewahrt.

Kann auch der Hausarzt ein Hörgerät verordnen?

Die Indikation stellt laut Hilfsmittel-Richtlinie eine HNO-Fachärztin oder ein HNO-Facharzt beziehungsweise eine Fachärztin oder ein Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen.

Ab welchem Hörverlust gibt es eine Verordnung?

Für die beidohrige Versorgung: mindestens 30 dB Hörverlust auf dem besseren Ohr in einer Prüffrequenz zwischen 500 und 4.000 Hz und höchstens 80 Prozent Einsilberverstehen bei 65 dB.

Brauche ich für die Folgeversorgung eine neue Verordnung?

Nicht immer. Pflicht ist sie zum Beispiel bei Kindern, bei neuem Tinnitus und bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Ihre Kasse kann Auskunft geben.

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Quellen

  1. G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie, Abschnitt C Hörhilfen (Stand 2025): www.g-ba.de
  2. SGB V § 33: Hilfsmittel: www.gesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.