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Hörgeräte

Hörgeräte probetragen: So nutzen Sie die Testphase richtig

Redaktion HörviaStand: Oktober 20267 Min. Lesezeit

Beim Probetragen testen Sie Hörgeräte in Ihrem eigenen Alltag, bevor Sie sich festlegen. Das ist bei Hörakustikern üblich und für Sie in der Regel kostenlos. Wer diese Phase gut nutzt und mindestens zwei Geräte vergleicht, darunter ein Modell ohne Aufzahlung, trifft eine deutlich sicherere Entscheidung.

Wie das Probetragen abläuft

  1. Hörtest und Beratung: Der Hörakustiker misst Ihr Gehör und fragt nach Ihrem Alltag und Ihren Wünschen.
  2. Auswahl: Gemeinsam wählen Sie ein oder zwei Geräte für den ersten Test aus.
  3. Erstanpassung: Die Geräte werden nach Ihrer Hörkurve eingestellt. Oft wird ein Abdruck für Ohrpassstücke genommen.
  4. Testen im Alltag: Sie tragen die Geräte zu Hause, bei der Arbeit, beim Einkaufen, mit Familie und Freunden.
  5. Nachtermine: Die Einstellungen werden verfeinert, das Sprachverstehen mit und ohne Hörgeräte wird gemessen.
  6. Vergleich und Entscheidung: Sie vergleichen die getesteten Geräte und entscheiden sich.

Wie lange dauert das Probetragen?

Eine gesetzlich festgelegte Dauer gibt es nicht. In der Praxis dauert das Probetragen eines Geräts meist einige Tage bis wenige Wochen. Für einen Vergleich mehrerer Modelle kommen entsprechend mehr Wochen zusammen. Wichtig ist weniger die genaue Zahl der Tage als die Frage, ob Sie die Geräte in allen für Sie wichtigen Situationen ausprobiert haben.

Ihr Recht auf ein aufzahlungsfreies Angebot

Für gesetzlich Versicherte gilt: Der Hörakustiker muss Sie vor der Versorgung beraten, welche Hörgeräte für Ihre Situation geeignet und notwendig sind. Er muss Ihnen eine Versorgung anbieten, die ohne Aufzahlung möglich ist. Das steht in § 127 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Wählen Sie ein teureres Gerät, muss er Sie vorher über die Mehrkosten informieren. Die Beratung wird dokumentiert und von Ihnen unterschrieben.

Bestehen Sie darauf, ein aufzahlungsfreies Gerät mit zu testen. Nur so wissen Sie, ob eine Aufzahlung Ihnen im Alltag tatsächlich einen spürbaren Vorteil bringt.

Was Sie testen sollten

Machen Sie sich vorher eine Liste der Situationen, die Ihnen wichtig sind. Typische Testsituationen:

  • Gespräch zu zweit in ruhiger Umgebung
  • Gespräche in der Familie mit mehreren Personen
  • Restaurant, Café oder Kantine
  • Telefonieren mit Festnetz und Handy
  • Fernsehen, Radio, Musik
  • Auto fahren, Bus oder Bahn
  • Spaziergang bei Wind
  • Arbeitsplatz, Besprechungen, Videokonferenzen
  • Gottesdienst, Theater, Vereinsabend

Woran Sie ein gutes Ergebnis erkennen

Ihr subjektiver Eindruck ist wichtig. Ergänzend gibt es Messungen. Die Hilfsmittel-Richtlinie sieht vor, dass sich das Verstehen von Einsilbern in Ruhe mit Hörgeräten um mindestens 20 Prozentpunkte verbessern soll, sofern ohne Hörgeräte noch ein Einsilberverstehen messbar ist. Im Störgeräusch sollen es mindestens 10 Prozentpunkte sein. Lassen Sie sich die Messungen zeigen und erklären. Bei Erstversorgungen prüft zum Abschluss die verordnende HNO-Praxis, ob das Ergebnis den Anforderungen entspricht.

Die Rolle der HNO-Praxis

Bei einer Erstversorgung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse beginnt alles mit der ärztlichen Verordnung. Der Hörakustiker dokumentiert die Ergebnisse des Probetragens. Die HNO-Praxis prüft am Ende mit einer eigenen Messung, ob die ausgewählten Geräte den angestrebten Verstehensgewinn bringen und ob die Messwerte übereinstimmen. Erst danach ist die Versorgung abgeschlossen. Halten Sie diesen Abschlusstermin ein, auch wenn Sie mit den Geräten zufrieden sind.

Ein Hörtagebuch für den Vergleich

Notieren Sie jeden Abend kurz, wo Sie die Geräte getragen haben, was gut lief und was schwierig war. Verwenden Sie für beide Testgeräte dieselben Situationen, etwa das Abendessen mit der Familie, das Telefonat mit einer Freundin und den Einkauf im Supermarkt. So wird der Vergleich fair. Bringen Sie das Tagebuch zu den Nachterminen mit. Es hilft dem Hörakustiker, gezielt nachzustellen.

Fragen für den Vergleich

  • Verstehe ich mit Gerät A oder B im Lärm besser?
  • Wie klingt meine eigene Stimme?
  • Wie bequem sitzt das Gerät nach acht Stunden?
  • Komme ich mit Bedienung, Akku oder Batterie zurecht?
  • Funktioniert die Verbindung mit meinem Telefon und Fernseher?
  • Rechtfertigt der Unterschied die Aufzahlung?

Typische Fehler beim Probetragen

  • Nur in ruhiger Umgebung testen: Unterschiede zwischen Geräten zeigen sich vor allem im Lärm.
  • Zu wenig tragen: Wer die Geräte nur kurz einsetzt, kann sie kaum beurteilen.
  • Zu früh entscheiden: Die erste Einstellung ist selten die endgültige.
  • Nichts aufschreiben: Nach zwei Wochen erinnert man sich schlecht an Details. Ein Hörtagebuch hilft.
  • Aus Höflichkeit nichts sagen: Der Hörakustiker braucht Ihre ehrliche Rückmeldung, um gut einzustellen.
  • Allein entscheiden, wo Begleitung hilft: Eine vertraute Person merkt oft, ob Gespräche mit Gerät A oder B leichter laufen.

Und wenn kein Gerät überzeugt?

Dann sagen Sie es. Möglicherweise hilft eine andere Bauform, ein anderes Ohrpassstück oder eine andere Einstellung. Sie sind zudem nicht verpflichtet, ein Gerät zu nehmen, das Ihnen nicht hilft. Tipps für die Umstellung finden Sie im Beitrag Hörgerät gewöhnen. Welche Kosten auf Sie zukommen können, erklärt Was kosten Hörgeräte?.

Wenn Sie vor dem Probetragen wissen möchten, worauf Sie achten sollten, besprechen wir das gern mit Ihnen im kostenlosen Online-Erstgespräch. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Hörakustik-Meisterbetrieb in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Kostet das Probetragen von Hörgeräten etwas?

Bei Hörakustikern ist das Probetragen in der Regel kostenlos. Fragen Sie vorab nach, ob für Sonderanfertigungen oder bei Abbruch Kosten anfallen.

Wie viele Hörgeräte sollte ich testen?

Mindestens zwei, darunter ein aufzahlungsfreies Gerät. So sehen Sie, ob ein teureres Gerät Ihnen im Alltag einen echten Vorteil bringt.

Muss ich nach dem Probetragen kaufen?

Nein. Sie entscheiden erst nach dem Probetragen. Ein Gerät, das Ihnen nicht hilft, müssen Sie nicht nehmen.

Was passiert nach der Entscheidung?

Der Hörakustiker reicht die Unterlagen bei der Krankenkasse ein. Bei einer Erstversorgung prüft die HNO-Praxis zum Abschluss das Ergebnis.

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Quellen

  1. SGB V § 127: Verträge und Beratungspflicht: www.gesetze-im-internet.de
  2. G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie, Abschnitt C Hörhilfen (Stand 2025): www.g-ba.de
  3. SGB V § 33: Hilfsmittel: www.gesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung.